Allgemeine Fragen
Was ist Sonderurlaub?
Sonderurlaub ist Urlaub, welcher Ehrenamtlichen die Möglichkeit geben soll, ihre freiwilligen Tätigkeiten auszuführen.
Für welchen Zeitraum kann Sonderurlaub beantragt werden?
Sonderurlaub kann für den Koreaaufenthalt (inkl. Vor-bzw. Nachtour, Akklimatisierungstage & Jamboree) und für die Vor- und Nachbereitung beantragt werden.
Wie viele Sonderurlaubstage Anspruch habe ich?
Du hast Anspruch auf bis zu 15 Werktage Sonderurlaub im Jahr. Achtung: Länderspezifisch – Details siehe unten stehende Tabelle!
Bis wann muss der Antrag gestellt worden sein?
Der Sonderurlaub muss spätestens vier Wochen vor dem geplanten Zeitraum beantragt werden, jedoch empfehlen wir den Antrag so früh wie möglich zu stellen.
Aktuelle Bearbeitungsdauer seitens des Kontingents: 3-4 Wochen
Antragsstellung
Wie beantrage ich Sonderurlaub?
Sonderurlaub muss grundsätzlich beim Arbeitgeber beantragt werden und ist in der Regel erst einmal unbezahlt. (Ausnahme Beamte, da gibt es auch bezahlten Sonderurlaub.)
Neben dem formlosen Antragsschreiben („Hiermit beantrage Ich…Sonderurlaub (…)“) benötigst Du/Dein Arbeitgeber eine Bescheinigung von uns.
Hierfür genügt eine Mail an lu.riesner@worldscoutjamboree.de mit folgenden Angaben:
- Name und Anschrift der Firma /Arbeitgeber
- Name und Vorname der beantragenden Person
- Ansprechpartner des Arbeitgebers (z.B jemand aus der Personalabteilung(Vorgesetzte*r, Chef*in o.ä.))
- Zeitraum des geplanten Sonderurlaubes (max. 15 Werktage)
- Tätigkeitsbereich / Funktion (Unitleitung, IST, …)
- evtl. ausgefüllte Antragsvorlage je nach Bundesland
Du erhältst die entsprechende Bescheinigung in der Regel ca. 3-4 Woche nach Anfrage als Mail.
Anschließend kannst Du diese zusammen mit deinem Antragsschreiben beim Arbeitgeber einreichen.
| Bundesland | Maximale Anzahl der Freistellungstage pro Jahr | Erstattung an Arbeitgeber durch das Land? | Zweck | Anspruch auf Bezahlung des Sonderurlaubs? |
| Baden-Württemberg | 12 | nur Sozialbeiträge | – Jugendarbeit – Weiterbildungsveranstaltungen zum Zwecke der Jugendarbeit – Tagungsteilnahme i.V.m. Jugenarbeit – Leitung von Veranstaltungen im Rahmen des internationalen Jugendaustausches | nein |
| Bayern | 15 | nein | s.o. – sowieBerlin- und Grenzlandfahrten – Weitere Infos & Antragsformular für Freistellung (bitte vorausgefüllt als PDF an Lu schicken): https://www.bjr.de/themen/ehrenamt/freistellung.html | Angestellte des Freistaats 5 Tage (siehe: https://www.bjr.de/fileadmin/redaktion/allgemein/Ehrenamt/Freistellung/2018_04_25_Freistellung_und_Verdienstausfall.pdf) Alle anderen: Empfehlung |
| Berlin | 12 | nein | s.o. | nein |
| Brandenburg | 10 | nein | s.o. | nein |
| Bremen | 12 | nein | s.o. | nein |
| Hamburg | 12 | nein | s.o. | nein |
| Hessen | 12 | ja, mit Ausnahme der Sozialbeiträge | s.o, jedoch nicht Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen des internationalen Jugendaustausches | ja |
| Mecklenburg-Vorpommern | 5 | ja | s.o., jedoch nicht Tagungsteilnahme i.V.m. Jugendarbeite, dafür zusätzlich Kinderbetreuung bei Familienfreizeiten | ja |
| Niedersachsen | 12 | nein | s.o. | nein |
| Nordrhein-Westfalen | 8 | ja | s.o. sowie Berlinfahrten und Berlinseminare | ja |
| Rheinland-Pfalz | 12 | nein | s.o. | nein |
| Saarland | 10 | nein | s.o. | nein |
| Sachsen | 12 | nein | s.o. | nein |
| Schleswig-Holstein | 12 | nein | – Jugendarbeit/-bildung – Weiterbildungs-veranstaltungen zum Zwecke der Jugendarbeit | evtl |
| Sachsen-Anhalt | 12 | 18 € je Freistellungstag soweit Lohn, Gehalt oder Ausbildungsvergütung nicht gezahlt oder sonstige finanzielle Leistungen durch Dritte nicht gewährt werden | s.o. | nein |