Reise-Rücktrittsversicherung
https://secure.hmrv.de/rvw-ba/initBa.jsp?baid=2&subBaId=1&adnr=2596187&locale=de_DE&wt=POPUP
Corona Reiseschutz Standalone
https://secure.hmrv.de/rvw-ba/initBa.jsp?baid=2002&adnr=2596187&fTypId=0&locale=de_DE
Grundsätzliches
Bevor etwas versichert wird, bitte Folgendes bedenken:
- Brauche ich oder der Bereich den Gegenstand auf dem Jamboree unbedingt?
(z.B.: Muss jede Person seinen eigenen Laptop mitnehmen?) - Lohnt sich eine Versicherung trotz des Alters des Gegenstandes?
- Ist die Originalrechnung vorhanden?
- Ist der Gegenstand ggf. schon anderweitig versichert?
Basisversicherung
- Hier gelten die Basis-Versicherungen der jeweiligen Verbände. Alle Teilnehmenden nehmen offiziell beauftragt durch ihren jeweiligen Stamm/Verband am World Scout Jamboree 2023 teil. Daher greift die Grundabsicherung der Verbände – vor allem auch im Vorbereitungszeitraum
Achtung die Bedingungen der verschiedenen Verbände unterscheiden sich – manchmal nur in Details. Vor allem in den entsprechenden Schadenhöhen. Bitte entsprechend informieren auf den Seiten der Verbände.
Auslandskrankenversicherung + Notfallservice
- Diese Versicherung wird pauschal für jeden Teilnehmenden abgeschlossen – im schlimmsten Fall hätte eine Unit-Leitung, in einem südkoreanischen Krankenhaus 40 verschiedene Versicherungsmodalitäten. Das ist ehrenamtlich nicht hinnehmbar und machbar. Daher haben wir einen Versicherungspartner – die Ecclesia – die uns auch vor Ort mit einem Notfallservice zur Verfügung steht, d.h. im Notfall würden wir vor Ort sprachlich und organisatorisch unterstützt.
Reisepreissicherung
- Da wir auf Grund der Menge und Tiefe der angebotenen Leistungen als Reiseveranstalter gelten schließen wir eine Reisepreissicherung ab.
- Durch Anzahlungen oder Vorauszahlungen auf den Reisepreis entsteht für den Reisenden ein Vorleistungsrisiko. Es besteht darin, dass der Reisende den Reisepreis teilweise oder ganz bezahlt hat, aber der Reiseveranstalter die Reiseleistungen wegen seiner Insolvenz nicht vollständig oder nicht mehr erbringen kann. Die Anzahlungen oder Vorauszahlungen des Reisenden sollen vor diesem Insolvenzrisiko geschützt werden.
- Dieses Insolvenzrisiko wird in Deutschland seit November 1994 durch den Reisesicherungsschein abgedeckt. Aufgrund Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2015/2302 vom 25. November 2015 über „Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen“ hatten alle EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass in ihrem Hoheitsgebiet niedergelassene Reiseveranstalter Sicherheit für die Erstattung aller von Reisenden oder in deren Namen geleisteten Zahlungen leisten, sofern die betreffenden Reiseleistungen infolge der Insolvenz des Reiseveranstalters nicht erbracht werden. Die EU-Pauschalreiserichtlinie präzisierte diese Regelungen und gilt seit dem 1. Juli 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten.
Reiserücktrittsversicherung
- Diese Versicherung können wir nicht zentral abschließen (als Reiseveranstalter) – das heißt diese Leistung müsste von jeder Person individuell abgeschlossen werden.
Elektronikversicherung
- Sollten Mitglieder des Kontingentsteams für die Ausübung ihrer Aufgabe elektronische Geräte (bspw. Notebooks, Geräte der Bild- und Tontechnik) benötigen, werden für diese Gegenstände Elektronik-Versicherungen abgeschlossen. Sämtliche gemietete oder geliehene Gegenstände sind spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung (unter Angabe des Bereichs) an den Bereich Finanzen zu melden. Erfolgt keine (rechtzeitige) Meldung besteht kein Anspruch auf den Ersatz auftretender Schäden.
- Folgende Angaben sind für den Abschluss einer Versicherung dringend notwendig: Versicherungszeitraum, Art des Gegenstandes (z.B. Laptop,), Fabrikat/Bezeichnung, Produktbezeichnung, Seriennummer, Kaufpreis laut Rechnung, Eigentümer, Wertnachweis (z.B. Rechnungskopien).
- Die Versicherung reguliert nur Schäden an Gegenständen, die durch einen Wertnachweis belegt sind. Im Schadensfall muss dieser vorliegen, eine Kopie müssen wir bei der Versicherung einreichen. Es ist also erforderlich, vorher sicher zu stellen, dass dies gewährleistet werden kann.
Was wir grundsätzlich nicht versichern
- Private Ausrüstung
- Zelte und Gruppenmaterial
- Verbrauchsmaterial
- Geräte der Unterhaltungs- und Spielelektronik
Sonderversicherungen
- Es gibt immer wieder spezielle Gegenstände, die mit einer Sonderversicherung versichert werden müssen. In diesen Fällen ist ein längerer Vorlauf notwendig.
- Es gibt auch einige Dinge, die nicht versichert werden können. Dazu zählen Verbrauchsmaterialien, Unikate und Werkzeuge.